Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 10.09.2020

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 10.09.2020

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0271/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die Neubesetzung eines Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH:

Mitglied alt: Monique Larisch

Mitglied neu: Ingolf Mauer

 

Beschluss Nr.: VII/0310/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020, die Festveranstaltung „30 Jahre Deutsche Einheit“ in das Jahr 2021 zu verschieben (voraussichtlicher geplanter Termin 02.10.2021) und die im Teilhaushalt 1, Produkt 11104 – Gremien, für das Haushaltsjahr 2020 eingestellten Mittel in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen bzw. mit dem Nachtragshaushalt 2020/21 für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen.

 

Beschluss Nr.: VII/0318/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020: Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Nachtragshaushaltsentwurf – 2020/2021 - für die Reparatur von Gehwegen für das Jahr 2021 einen Betrag in Höhe von 200.000 € einzustellen. Dazu ist ein gesondertes Abrechnungskonto einzuführen.

 

Beschluss Nr.: VII/0240/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VII/0285/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020:

 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt für die Barlachstadt Güstrow ein energetisches Quartiersentwicklungskonzept erstellen zu lassen.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt für die Erstellung des energetischen Quartiersentwicklungskonzeptes einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die im Rahmen des Projektes anfallenden Sach- und Personalkosten zu stellen.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen den Auftrag zur Erstellung des energetischen Quartiersentwicklungskonzeptes auf die Stadtwerke Güstrow GmbH zu übertragen.

 

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt selbst oder über die Stadtwerke Güstrow GmbH eine/n Quartiersentwicklungsmanager/in einzustellen, für die/den ebenfalls eine Förderung durch Gewährung eines Personalkostenzuschusses zu beantragen ist.

 

Beschluss Nr.: VII/0229/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 für die Weiterführung und Unterstützung des Mehrgenerationenhauses in Trägerschaft der AWO Soziale Dienste gGmbH Güstrow für die Förderperiode 2021 bis 2028 eine finanzielle Unterstützung seitens der Barlachstadt Güstrow in Höhe von 5.000,00 € jährlich vorbehaltlich der finanziellen Beteiligung des Landkreises Rostock in Höhe von ebenfalls 5.000,00 € jährlich.

 

Beschluss Nr.: VII/0246/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Medicus“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0291/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Dachssteig“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0292/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Spatzennest“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0293/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0294/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0287/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die hälftige Kostenübernahme zur Restaurierung und dauerhafte Ausleihe des Epitaphs für Johann Cothmann (geb.1588 in Lemgo; gest. 1662 in Güstrow) auf Basis des als Anlage beigefügten Vertrages.

 

Beschluss Nr.: VII/0256/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 - Anschlussgleis Nordwest gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen, um damit einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von neuen Wohnbauflächen zu schaffen, anderseits die vorhandenen gewerblichen Betriebe planungsrechtlich zu sichern.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 - Anschlussgleis Nordwest umfasst die Flurstücke 95/1, 95/2, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111 (tw.), 112, 113, 114, 115 (tw.), 116, 117, 121 (tw.) der Flur 8 der Gemarkung Güstrow mit einer Größe von ca. 12,9 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Beschluss Nr.: VII/0257/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung vom 09.03.2020 bis 17.06.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee.

 

Beschluss Nr.: VII/0260/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 10 Baugesetzbuch die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wird gebilligt. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee der Barlachstadt Güstrow ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss Nr.: VII/0261/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020:

 

1. den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung (Stand Juni 2020). Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung einschließlich Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VII/0262/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets sowie die Errichtung einer Stellplatzanlage für die Schule an der Ahornpromenade zu schaffen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg umfasst die Flurstücke 103/8 (teilweise/tw), 104/6 (tw) der Flur 10 sowie die Flurstücke 2/26 (tw), 2/47 und 2/48 (tw) der Flur 21, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von etwa 0,6 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Beschluss Nr.: VII/0295/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 für die Stützwand/Uferbefestigung Stahlhof Güstrow die Variante 3 als Grundlage für die weitere Planung.

 

Beschluss Nr.: VII/0263/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof.

 

Beschluss Nr.: VII/0267/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße.

 

Beschluss Nr.: VII/0268/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020

Gemäß § 5 Abs. 1 KV M-V und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/0265/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 91 Fischerweg.

 

Beschluss Nr.: VII/0278/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum 31. Dezember 2030.

 

Beschluss Nr.: VII/0273/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow fasst in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Grundsatzbeschluss, die grundlegende Sanierung der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ einschließlich einer Begegnungsstätte für den Stadtteil Distelberg finanziell zu unterstützen. Zur finanziellen Unterstützung sollen Städtebaufördermittel eingeworben werden. Die Förderung der Investitionsmaßnahme mit einem kommunalen Eigenanteil von 380.000 € (derzeitiger Planungsstand) wird nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in den Haushalt der Stadt eingestellt. Die Barlachstadt Güstrow fungiert als Antragstellerin für die Einwerbung der Fördermittel.

 

Beschluss Nr.: VII/0281/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Sitzung am 10.09.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Bauauftrag „L 17 Liebnitzstraße – westlicher Gehweg / beidseitige Radwege“ als gemeinsames Vorhaben des Straßenbauamtes Stralsund und der Barlachstadt zu ermächtigen.

 

Beschluss Nr.: VII/0219/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 10.09.2020 die geänderte Planung zur Sanierung, Umnutzung und Erweiterung des Gesamtobjektes der Baustraße 3-5 zum Stadtarchiv als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung mit den Bauteilen

A: Umbau und Erweiterung Kinder-Jugend-Kunsthaus mit Neuerrichtung Staffelgeschoss

B: Neubau Treppenturm mit den Verbindungsgängen und

C: Sanierung und Umnutzung historischer Wasserturm

mit Gesamtkosten von 3.426.156 € und den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 2.129.900 € vorbehaltlich der Zustimmung durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Beschluss Nr.: VII/0301/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die Annahme einer Sachspende für die Kindertageseinrichtung „Butzemannhaus“ in Form eines Sonnensegels im Wert von 1.160,38 €

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0315/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020, den Bürgermeister zu beauftragen, die erforderlichen Abstimmungen bis zum 31.08.2021 für eine weitere zukünftige Verpachtung des Geländes Klubhaus am Inselsee ab dem 01.01.2022 vorzubereiten.

 

Beschluss Nr.: VII/0316/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Zuschlag zur Vergabe der Bauleistung zum Bau des Fest- und Parkplatzes an der Bleiche zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VII/0269/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 98 - Alte Gärtnerei 2. BA auf der Grundlage von § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit nachfolgender Ergänzung in § 3 Abs. 2: „Die Erschließungsanlage bleibt im Eigentum der Vorhabenträgerin.“

 

Beschluss Nr.: VII/0270/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 42 - Rostocker Straße/Querstraße auf der Grundlage von § 11Baugesetzbuch (BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/0255/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Der Beschluss Nr. VI/0850/19 vom 28.03.2019 wird hiermit aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VII/0279/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 mit diesem Beschluss die Vereinbarung über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes.

 

Beschluss Nr.: VII/0274/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Vertrages über die Zerlegung der Gewerbesteuer.

 

Beschluss Nr.: VII/0275/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Vertrages über die Zerlegung der Gewerbesteuer.

 

 

Beschluss Nr.: VII/0282/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 10.09.2020

 

  1. die Genehmigung des Kaufvertrages UR 467/2020/K vom 23.06.2020 und dass

 

  1. der Erbbauzins gemäß Sachrechtsbereinigungsgesetz § 48 angepasst wird:

 

Beschluss Nr.: VII/0334/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 eine Ernennung zum Stadtinspektoranwärter auf Widerruf.