Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 08.05.2008

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 08.05.2008

Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: IV/0946/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 38 – Goldberger Straße/Clara-Zetkin-Straße gemäß dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,4 ha.
Für den Bauleitplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ist das Planungsziel die Bestandssicherung und die Nachverdichtung der Brachfläche an der Clara-Zetkin-Straße. Es soll das vereinfachte Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Beschluss Nr.: IV/0947/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Aufhebung der Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 06.09.2001 (Beschluss-Nr. III/0712/01, genehmigt durch Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2001 (Beschluss-Nr. III/0791/01)) über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 – Photovoltaikanlage Natur- und Umweltpark Güstrow.

Beschluss Nr.: IV/0957/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 65 – Stahlbau Stieblich bestehend aus:
- Planzeichnung (Teil A),
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt. Die zusammenfassende Erklärung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: IV/0963/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 Heidberg – Teil A - Altbebauung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: IV/0964/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 41 Heidberg - Teil A - Altbebauung bestehend aus:
- Planzeichnung (Teil A),
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung wird gebilligt. Die zusammenfassende Erklärung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: IV/0967/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Änderung des Beschlusses-Nr. IV/0678/06 vom 29.03.2007 zur Aufstellung von Unterrichtungstafeln „Barlachstadt Güstrow“ an der A 19 entsprechend des vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung bestätigten Entwurfs vom 17.01.2008 (siehe Anlage 1).

Beschluss Nr.: IV/0973/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Aufnahme der Grabstätte Kegebein als Ehrengrabstätte der Barlachstadt Güstrow.

Beschluss Nr.: IV/0999/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2008.


Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: IV/1006/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008, Frau Sabina Strzylecki, der aus dem Amt scheidenden Gemeindevorsteherin der Gemeinde Kronshagen, die Ehrenmitgliedschaft in der Stadtvertretung Güstrow zu verleihen.  

Beschluss Nr.: IV/0751/07
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 den Modernisierungsvertrag zur Durchführung von kleinteiligen Maßnahmen auf dem Grundstück Hansenstraße 10.

Beschluss Nr.: IV/0944/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Löschung der zu Gunsten der Stadt Güstrow eingetragenen Rückauflassungsvormerkungen in den Grundbüchern von Güstrow Blatt 7355 und 9283. Gleichzeitig wird die Verzichtserklärung der Stadt Güstrow auf die Zweckbindung aus den Verträgen UR-Nr. 572/1993-F, UR-Nr. 571/1993-F und UR-Nr. 1279/1994-F bewilligt. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Beschluss Nr.: IV/0961/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 der Veräußerung des im Erbbaugrundbuch von Güstrow Blatt 9569 eingetragenen Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 25, Flurstück 13/9 gelegen im Koppelweg 16 zuzustimmen. Es werden keine mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten übernommen.

Beschluss Nr.: IV/0976/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 die Übertragung der Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter der Barlachstadt Güstrow an das Amt Güstrow Land ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres.

Beschluss Nr.: IV/0993/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008, dass der gesetzliche Erholungsurlaub des Bürgermeisters unter den Voraussetzungen als gebilligt gilt, wenn die Stellvertretung des Bürgermeisters sichergestellt ist und die Inanspruchnahme des Urlaubs dokumentiert wird. Die Dokumentation ist dem Präsidenten vorzulegen.

Beschluss Nr.: IV/0995/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2008 den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Realisierung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Am Berge 13.