Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 14.06.2012

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung

vom 14.06.2012

 

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: V/0547/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012

a) die Beibehaltung des StuK an seinem jetzigen Standort und Sicherung als Diskothek.

und

b) Um den StuK einerseits zu erhalten und andererseits die gesetzlichen Vorgaben zum

Lärmschutz für das benachbarte Baugebiet erfüllen zu können, wird der Bürgermeister beauftragt, der LGE ein Angebot zum Erwerb einer Grundstücksfläche in Größe von ca. 2.000 qm zu unterbreiten gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 120.000,00 Euro zzgl. der Nebenkosten, damit die LGE M-V GmbH auf dieser Fläche eigenständig einen Lärmschutzwall errichten kann. Die zukünftigen Pflege- und Unterhaltungskosten sind von der LGE als Grundstückseigentümerin zu tragen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für die Planung und Sanierung des StuK eingesetzt werden.

 

Beschluss Nr.: V/0584/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012

den Bürgermeister zu beauftragen, Trassenführungen im innerstädtischen Erschließungsstraßennetz, als Alternative zu der in Planung befindlichen Ortsumgehung B 104, zu untersuchen.

Das Straßenbauamt wird aufgefordert, das Planverfahren für die Ortsumgehung B 104 Güstrow bis zum Abschluss der Variantenprüfung der innerstädtischen Straßentrassen mit Verbindungsfunktion zu unterbrechen.

 

Beschluss Nr.: V/0580/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 – Landesstraßenbauamt Güstrow/

Ortsteil Klueß, aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0589/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012

 

1. Den Verkauf der bebauten, nachfolgend aufgeführten Grundstücke mit einer gesamten Grundstücksgröße von ca. 1.055 m² (Lageplan Anlage 1)

 

Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 68 , (Gleviner Straße 23) gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe von 40.000,00 €

Abwasseranschlussbeiträge fallen für dieses Grundstück nicht mehr an.

 

Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 67 (Gleviner Straße 24) gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe von 0,00 €

Ein Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 907,66 € ist noch zu entrichten.

 

Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 66 (Gleviner Straße 25) gemäß Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. Unbehau in Höhe von 0,00 €

Ein Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 2.918,48 € ist noch zu entrichten.

 

Der Verkauf soll bis zum 28.09.2012 öffentlich und überregional ausgeschrieben werden. Für die Grundstücke Gleviner Straße 23 und 24 erfolgt der Verkauf mit einer Sanierungsbindung und für das Grundstück Gleviner Straße 25 mit einer Sanierungs- oder Neubaubindung, entsprechend eines der als Anlage 2 - 5 angefügten vier Sanierungs- und Nutzungskonzepte (Anlage 6 – Zusammenfassung), an einen Investor/eine Investorengemeinschaft.

Eine Veräußerung der Grundstücke Gleviner Straße 23 – 25 soll vorrangig in der Gesamtheit erfolgen. Einzelveräußerungen sind möglich.

Die Anlagen 2 – 5 werden Beschlussbestandteil.

 

Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan.

 

2. Den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Kosten, als Pauschalförderung und die Auszahlung als 100-prozentiger Zuschuss entsprechend des als Anlage 7 beigefügten Finanzierungskonzeptes für das jeweilige Sanierungs- und Nutzungskonzept. Die förderfähigen Baukosten werden auf die in der Anlage 7 angegebenen Baukosten für das jeweilige Konzept begrenzt und richten sich nach den tatsächlich förderfähigen Kosten innerhalb der jeweiligen maximal möglichen Förderobergrenzen. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut. Die Anlage 7 wird Beschlussbestandteil.

Die Fördermittel sollen 2013/14 zur Verfügung gestellt werden.

Für die Umsetzung eines der Sanierungs- und Nutzungskonzepte erfolgt eine feste Bindung an das jeweilige Planungsbüro.

 

3. Der Bauantrag ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.

Mit der Sanierung ist innerhalb eines halben Jahres nach erteilter Baugenehmigung zu beginnen und ab Baubeginn innerhalb von 2 Jahren fertig zu stellen. Der Käufer trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten. Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (bei Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert.

4. Für die hofseitige Erschließung ist bei unterschiedlichen Eigentümern die Einräumung gegenseitiger Geh-/Fahrrechte zu gewähren. Es besteht ein Anschlusszwang an ein noch durch die Stadtwerke zu errichtendes BHKW in diesem Bereich.

 

5. Die Umsetzung des Sanierungs- und Nutzungskonzeptes Nr.1 vom Architekturbüro Kruse und Fliege (Anlage 2) durch die Barlachstadt Güstrow, wenn bei der unter Punkt 1 genannten Ausschreibung bis zum 28.09.2012 kein geeigneter Investor/Investorengemeinschaft gefunden werden kann. Die Sanierung erfolgt im Sanierungssondervermögen. Nach Fertigstellung erfolgt eine öffentliche Ausschreibung auf Grundlage des dann gutachterlich ermittelten Verkehrswertes. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Umsetzung dieser Verfahrensweise und Planungsvariante wird auf max. 2.196.000 € auf Grundlage der Kostenschätzung begrenzt (Anlage 7).

Beschluss Nr.: V/0623/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Annahme der Schenkung von ca. 100 Bänden hochwertiger Kunst- und Regionalliteratur von Herrn Dr. Pocher an die Uwe Johnson-Bibliothek.

 

Beschluss Nr.: V/0625/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Annahme einer Geldspende von Coop eG. im Rahmen der Veranstaltung Sky Family Day am 10.06.2012 in Höhe von 5.000,00 € für weitere Ausgestaltung und Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit für die Einrichtungen

 

DRK, Kinder-, Jugend- und Familienbetreuung                               2.000,00 €

AWO, Ferienbetreuung „Fit & Fun“                                                  1.000,00 €

Filmklub, Einsatz weiterer Software und Speichermodule              1.000,00 €

IB, Projekt „Geschichte erfahren, um für die Zukunft zu lernen“      1.000,00 €.

 

Beschluss Nr.: V/0626/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Annahme einer Sachspende von 300 Setzlingen (Traubeneiche) für die Güstrower Forst vom B1-Discount Baumarkt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0640/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Verwaltung zu beauftragen, den Bereich des Stahlhofes planerisch für gehobenen Wohnungsbau vorzubereiten.

 

Beschluss Nr.: V/0646/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012:

 

1. Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und

der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 – Bredentiner Weg gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 – Bredentiner Weg,

bestehend aus der Planzeichnung für den geänderten Bereich.

Die Begründung wird gebilligt. Von einer Umweltprüfung wurde gemäß § 13 BauGB

abgesehen. Die 1. Änderung des BP 51 – Bredentiner Weg ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB

aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0590/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Vergabe eines Erbbaurechtes für das Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 52, Flurstück 73/151 in einer Größe von 3.992 m² für die Dauer von 80 Jahren.

 

Beschluss Nr.: V/0593/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012:

1.      Einen Antrag auf Erwerb eines Teilgrundstückes (vgl. Teilgrundstück I) des Objektes „Kartoffellagerhalle“ zurückzuweisen;

2.      Einen Antrag auf Zustimmung zur Einräumung eines Vorkaufsrechtes an der Teilfläche (vgl. Teilgrundstück III) des Objektes „Kartoffellagerhalle“ zurückzuweisen;

3.      Einen Antrag zum Erwerb eines Teilgrundstückes (vgl. Teilgrundstück II) des Objektes „Kartoffellagerhalle“ zurückzuweisen.

 

Beschluss Nr.: V/0592/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 14.06.2012

den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 58, Flurstück 37/2 mit einer Grundstücksgröße von 1.241 m² nach öffentlicher Ausschreibung an den Antragsteller

 

Beschluss Nr.: V/0603/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 den Planungsauftrag für die Sanierung und den Umbau der Kersting-Grundschule zu erteilen

 

Beschluss Nr.: V/0637/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag für das Los 1:

 

Beschluss Nr.: V/0638/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag für das Los 2.

 

Beschluss Nr.: V/0639/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Domschule in Güstrow im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow gemäß vorliegendem Vergabevorschlag für das Los 3.

 

Beschluss Nr.: V/0601/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 14.06.2012 dem Erwerber des Teilgrundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 44, aus dem Flurstück 4/6 eine Beleihungsvollmacht zu gewähren.

 

Beschluss Nr.: V/0645/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Vergabe der Bauleistungen: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Schweriner Vorstadt“ Güstrow, Erschließung Brunnenplatz gemäß Vergabevorschlag.