Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 24.10.2013

 

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 24.10.2013

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0863/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 – Neukruger Straße 62/südlicher Teilbereich gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauBG). Der Bebauungsplan soll gemäß §13 a BauBG als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstückes 23/27 der Flur 19 Gemarkung Güstrow mit einer Gesamtfläche von ca. 1,70 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Planungsziel ist die Entwicklung eines Sondergebietes für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie.

 

 

Beschluss Nr.: V/0888/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom 9. November 2007.

 

 

Beschluss Nr.: V/0887/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die 7. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0895/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister auf 190,00 € zu verringern, da die durch den Zensus 2011 festgestellte Einwohnerzahl für die Barlachstadt Güstrow geringer als 30.000 ist.

 

 

Beschluss Nr.: V/0896/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die Bestellung von drei Beisitzern aus den Reihen der Verwaltung für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 63 PersVG M-V mit

Herrn Andreas Brunotte, Amtsleiter des Stadtamtes,

Frau Birgitt Greinke, Abt. Ltrn. Personal u.

Frau Sandra Krischik, SB Organisation.

 

 

Beschluss Nr.: V/0911/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 die Erhöhung der Baukosten um 522.928 € auf gesamt 4,4 Mio. Euro für die Sanierung der Domschule als Haus III des John-Brinckman-Gymnasiums.

 

 

Beschluss Nr.: V/0931/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgende Änderung in der Besetzung der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern:

Stellvertretendes Mitglied alt:      Dr. Martin Clemens

Stellvertretendes Mitglied neu: Roswita Dargus

 

 

 

Beschluss Nr.: V/0933/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013: Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo die Brücke vom Stadtgraben des Bereiches der ehemaligen Gaststätte Hansabad einer sinnvollen Nutzung zugeordnet werden kann.

 

 

Beschluss Nr.: V/0934/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013: Der Bürgermeister wird beauftragt, eine überregionale Ausschreibung für die Veräußerung des Grundstücks am Inselseekanal Güstrow Fährhausweg 2 zur Errichtung einer Ausflugsgasstätte mit öffentlicher Toilette vorzunehmen.

 

 

Beschluss Nr.: V/0935/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Senioren, Familie und Soziales :

Mitglied alt:                   Annedore Wittke

Mitglied neu:                 Ingolf Mauer

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0870/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2013 den Bürgermeister zu beauftragen, die beiden nachfolgend genannten Verträge abzuschließen:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der HSH Nordbank AG in notariell beurkundeter Form den anliegenden Ausbietungsgarantievertrag abzuschließen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in notariell beurkundeter Form einen Kaufvertrag über ein abzuschließen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Änderungen des anliegenden Ausbietungsgarantievertrages im notariellen Beurkundungstermin vorzunehmen.

Der notariell beurkundete Ausbietungsgarantievertrag und ebenfalls der notariell beurkundete Kaufvertrag werden der Stadtvertretung zur Genehmigung vorgelegt.