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Frist für Schulanmeldung für das Schuljahr 2019/2020 endet am 31.10.2018

Für das Schuljahr 2019/2020 endet die Frist für die Schulanmeldung am 31.10.2018.

Gemäß § 43 Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern beginnt die Schulpflicht für Kinder, die spätestens am 30.06. eines Jahres sechs Jahre alt werden.

Für das Schuljahr 2019/20 sind alle Kinder anzumelden, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 sechs Jahre alt werden und hinreichend körperlich und geistig entwickelt sind. Anmeldepflichtig sind auch die Kinder, für die durch die Erziehungsberechtigten eine Zurückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr beantragt werden soll.

In folgenden Schulen der Barlachstadt Güstrow können Güstrower Eltern ihre Kinder bis spätestens 31.10.2018 anmelden:

  • Grundschule „Georg Friedrich Kersting“, Heiligengeisthof 4,
  • Grundschule „Fritz Reuter“, Wendenstraße 14,
  • Grundschule „An der Nebel“, Hafenstraße 13,
  • Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“, W.- Seelenbinder-Straße 1,
  • Freie Schule Güstrow e.V., Bistede 5

Bei der Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten ein zweiter Schulwunsch anzugeben für den Fall, dass die Aufnahmekapazität an der gewünschten Schule überschritten wird oder durch Unterschreitung der Mindestmeldezahl keine Klassenbildung möglich ist.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de