Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 13.07.2023

 

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0905/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023: Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 06.06.2023 zum Beschluss-Nr. VII/0900/23 wird stattgegeben.

 

Beschluss Nr.: VII/0914/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 ein Sofortprogramm gegen den Leerstand und Erhöhung der Attraktivität, Belebung der Innenstadt:

1a Anschubfinanzierung für Geschäftsgründungen in der Innenstadt – Zahlung eines einmaligen Basisbetrages als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten in Höhe von 50 %, jedoch max. 2.000,00 Euro  

1b Gewährung von Mietzuschüssen für die Nutzung von Einzelhandel, Gastronomie und Kultur in Erdgeschossflächen von 5,00 Euro/qm bis max. 120 qm für max. 2 Jahre auf die Nettokaltmiete ohne Nebenkosten/-anteile - ausgeschlossen ist ein Mietzuschuss für Vergnügungsstätten, Filialisten und 1,00 Euro-Discounter .

Die Verwaltung wird beauftragt, das Sofortprogramm repräsentativ zu veröffentlichen: Homepage der Stadt Güstrow, Stadtanzeiger, Print-und Digitale Medien

Beschluss Nr.: VII/0919/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 folgende Neubesetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport:

Mitglied neu: Astrid Bartels

Mitglied alt: Alexander Wulff

Beschluss Nr.: VII/0920/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 folgende Änderung der Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Güstrow GmbH:

Mitglied neu: Torsten Renz

Mitglied alt: Alexander Wulff

Beschluss Nr.: VII/0893/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Gesellschaftsanteile der Barlachstadt Güstrow an der Güstrow Card Betreibergesellschaft mbH in Höhe von 3,85 % an die Stadtwerke Güstrow GmbH zum Nennbetrag von 1.001,00 Euro zu veräußern.

 

Beschluss Nr.: VII/0895/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023:

1. die Gewährung einer Gebührenbefreiung für Sondernutzungen, die von Anliegern beantragt werden, die von der Baumaßnahme Marktsanierung unmittelbar betroffen sein werden und sich auf der von der Baumaßnahme Marktsanierung betreffenden Fläche befinden. Die Gebührenbefreiung gilt für die Dauer der Baumaßnahme Marktsanierung.

2. dass Sondernutzungserlaubnisse während der Dauer der Baumaßnahme Marktsanierung in der als Zone 1 der in Anlage 2 der Gebührensatzung für die Sondernutzung definierten Fläche nur in der direkten Umgebung des beantragenden Gewerbebetriebes genehmigt werden. Die direkte Umgebung umfasst hier jeweils die Fläche, die sich vor dem Betrieb befindet. Die maximale Bereite wird durch die Frontlänge des Gebäudes bestimmt, in dem sich der Betrieb befindet. Anträge, die diesen und den weiteren Anforderungen des Verkehrsrechts nicht genügen, sind abzulehnen.

 

Beschluss Nr.: VII/0885/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 13.07.2023, die Anträge auf Sportstättenförderung positiv zu entscheiden und im nächsten Doppelhaushalt 2024/25 zu berücksichtigen:

Verein

Maßnahme

Gesamt-betrag der Maßnahme in €

Förderung  in €

Eigenmittel Verein

Ko-finanzierung Barlachstadt

Realisie-rung im Jahr

MC Güstrow e.V.

Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED

335.276,55

165.000,00

71.276,55 (inkl. einer eventuellen Förderung über den ADAC)

99.000,00

2024

Tennis-Club Güstrow 02 e.V.

Sanierung des Vereinshauses

248.123,20

112.593,72

25.000,00

110.529,48

2025

Beschluss Nr.: VII/0906/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die

Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.06.2023 zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und der VS Kinder und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Einrichtung „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VII/0907/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die

Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.06.2023 zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und der VS Kinder und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Einrichtung „Dachssteig“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0908/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die

Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.06.2023 zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und der VS Kinder und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Einrichtung „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0909/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die

Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.06.2023 zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und der VS Kinder und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Einrichtung „Spatzennest“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0883/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023. gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen.

Beschluss Nr.: VII/0890/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Planungsziel des Bebauungsplans ist die Ermöglichung der Erweiterung der gewerblichen Nutzung des ansässigen Betriebes.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg umfasst die Flurstücke 4/2, 4/6, 5/5 und 5/8 der Flur 25 der Gemarkung Güstrow mit einer Größe von 1,2 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird abgesehen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/0884/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023.

  1. die Satzung über die 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
  2. die Satzung über die 1. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 6 B - Suckower Tannen gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: VII/0896/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023:

  1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),
  2. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 - Kessiner Viertel - Teilbereich A der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom April 2023 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 2).
  3. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 - Kessiner Viertel - Teilbereich A der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/0897/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Annahme einer Sachspende von sieben Porträts, gemalt von Heinrich Abel Seyffert und Ludwig Hückstädt (Zuschreibung), aus Hamburger Privatbesitz für das Stadtmuseum Güstrow.

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0882/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow lehnt auf ihrer Sitzung am 13.07.2023

  1. den Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Güstrow, und
  2. den Verkauf einer gegen den Tausch von Grundstücken Gemarkung Güstrow

des Antragstellers ab.

 

Beschluss Nr.: VII/0912/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in Ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 22.06.2023 zur überplanmäßigen Haushaltsausgabe und Zuschlagserteilung an den Bieter entsprechend des vorliegenden Vergabevorschlages zur Entsorgung des Aushubmaterials auf dem Stahlhofgelände. 

Beschluss Nr.: VII/0910/23

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 13.07.2023 die Vergabe der Bauleistungen für die Beseitigung der Altlasten im Baugebiet „Petershof“ 2. BA.