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Bewachungsgewerbe
Erlaubnisse zum Betrieb des Bewachungsgewerbes werden im Gewerbeamt des Ordnungsamtes gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) erteilt.
Wie & Was
 Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
 - Bonitätsbescheinigung
 - IHK-Schulungsnachweis
 - Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
 - Führungszeugnis der Belegart "0"
 - Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
 - Handelsregistereintragung (bei juristischen Personen)
Gebühren
 Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern 103,00 Euro bis 1.300,00 Euro und für die Prüfung der Zuverlässigkeit der im Unternehmen beschäftigten Personen 26,00 Euro bis 382,00 Euro.
Formulare
