- Startseite
- Bauen · Wohnen
- Planen
- Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung
Eisenbahn-Bundesamt führt Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2023 durch
Auf der Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen der Lärmaktionsplanung verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Lärm entlang ihres Schienennetzes festzulegen. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Belastung durch Schienenverkehrslärm langfristig zu senken und somit die Umwelt und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Zunächst hat das Eisenbahn-Bundesamt den Lärm durch Schienenverkehr bundesweit berechnet. In der ersten Beteiligungsphase wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Unter dem Link www.laermaktionsplanung-schiene.de haben sie als betroffene Einwohner der Barlachstadt Güstrow die Möglichkeit, an der Befragung des Eisenbahn-Bundesamtes teilzunehmen. Darin können sie sich äußern, wie stark sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen und welche Auswirkungen das hat. Durch Ihre Teilnahme an der Befragung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bestandsanalyse. Die Teilnahme ist bis zum 24. April 2023 möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit aktiv wahrnehmen.
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow 2018
Gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR) wurden zum 30.06.2012 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten erstellt. Diese Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert.
Auf der Basis der strategischen Lärmkarten ist die Barlachstadt nach § 47 BImSchG bis zum 18.07.2018 in der Pflicht, bei erheblichen Konflikten und hoher Lärmbetroffenheit einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Die Barlachstadt Güstrow hat erstmals im Jahr 2013 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die Stadtvertretung der Barlachstadt hat diesen in ihrer Sitzung am 05.12.2013 beschlossen (Beschluss-Nr. V/0922/13). Der Bürgermeister wurde beauftragt, sich hinsichtlich der Prüfung und Umsetzung von kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen an den Baulastträger, das Straßenbauamt, zu wenden. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach nunmehr 5 Jahren werden die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen überprüft.
Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 kann unter dem nachfolgendem Link weiterhin eingesehen werden.
Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow 2013
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung unter nachfolgenden Links.
Fortschreibung Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow 2018
Anhänge zur Fortschreibung Lärmaktionsplanung der Barlachstadt Güstrow 2018
Anhang 0 - Straßennetz
Anhang 1 - Lärmkarten
Lärmkarte Lden-Variante 1
Lärmkarte Lnight-Variante 1
Lärmkarte Lden-Variante 2
Lärmkarte Lnight-Variante 2
Anhang 2 - Konfliktkarten
Konfliktkarte Lden-Variante 1
Konfliktkarte Lnight-Variante 1
Anhang 3 - Betroffenheiten
Anhang 4 - Emissionskennwerte
Tabelle 1
Tabelle 2
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen sowie Vorschläge zum Lärmaktionsplan 2018 schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der ausgelegten Planung. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung Herrn Brüß (Zi. 406).