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Maklererlaubnis
Erlaubnisse zur Tätigkeit als Makler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34c GewO (Gewerbeordnung) werden im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.
Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Handelsregistereintragung (bei juristischen Personen)
Das Führungszeugnis sowie den Gewerbezentralregisterauszug können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Gebühren
Die Gebühr einer Maklererlaubnis beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern 206,00 Euro bis 770,00 Euro.
Formulare