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Ausweise & Reisepässe
Anträge auf einen Personalausweis oder Reisepass können Sie, sofern Sie Einwohner der Stadt Güstrow sind, im Bürgerbüro stellen. Eine Beantragung ist erforderlich wenn der Personalausweis abgelaufen ist oder Sie einen neuen Reisepass benötigen. Bei einer Namensänderung sind grundsätzlich neue Dokumente zu beantragen. Notwendige Kinder-Reisepässe können bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ebenfalls beantragt werden.
Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa- Bestimmungen und ähnliches benötigen, nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)
Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
Wie & was
Der Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass kann nur persönlich gestellt werden. Bei Antragstellung werden bereits die Unterschrift und eventuell notwendige Fingerabdrücke für das Dokument erfasst . Bei der Beantragung des neuen Personalausweises sind außerdem noch weitere Erklärungen abzugeben. (www.personalausweisportal.de)
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:
• 1 aktuelles biometrisches Passbild
• Personalausweis oder Reisepass, Geburts- und/oder Eheurkunde
• die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
• Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigter bei Antragstellung eines Dokumentes für minderjährige Kinder
ebenso die Anwesenheit des betreffenden Kindes
Fristen
Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen für Personalausweise, ca. 4 bis 5 Wochen für Reisepässe -und kann vor den Ferien schon einmal bis zu 6 Wochen betragen. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Expresspässe stehen Ihnen bei Beantragung vor 11:00 Uhr in der Regel innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung.
Denken Sie bitte daran, rechtzeitig einen Termin zu buchen. ►⇒⇒⇒
Hinweise zur Online - Ausweisfunktion der neuen Personalausweise
Der Bund hat eine AusweisApp bereitgestellt. Weitere Informationen sowie den Download erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Weitere Hinweise finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/
Reisen von Kindern
Abschaffung der Kinderreisepässe
Der Bundestag hat am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf, der u.a. den Kinderreisepass abschafft, verabschiedet. Die Beschlussfassung des Bundesrats steht noch aus (Stand: Juli 2023).
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie hier .
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise an die Beschaffung Ihrer Reisedokumente und buchen Sie frühzeitig Ihren Termin.
Gebühren
Dokument | Euro |
---|---|
Personalausweis | 37,00 |
Personalausweis unter 24 Jahre | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Antragstellung bei Unzuständigkeit (Inland) | zusätzlich 13,00 |
Antragstellung bei Unzuständigkeit (Ausland) | zusätzlich 30,00 |
Nachträgliches Einschalten eID | gebührenfrei |
Ändern PIN im Bürgerbüro | gebührenfrei |
Entsperren der online Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Sperren der online Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Anschrift ändern | gebührenfrei |
Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 |
Reisepass | 60,00 |
Expresspass 32 Seiten | 92,00 |
Expresspass 32 Seiten (unter 24 Jahre) | 69,50 |
Reisepass 48 Seiten | 82,00 |
Reiepass 48 Seiten (unter 24 Jahre) | 59,50 |
Expresspass 48 Seiten | 114,00 |
Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahre) | 91,50 |
vorläufiger Reisepass | 26,00 |
Kinderpass (bis 12 Jahre) | 13,00 |
Kinderpassverlängerung | 6,00 |