Städtebauliche Gesamtmaßnahme Güstrow Weststadt
Grundhafte Erneuerung des Bärstämmweges


Die städtebaulichen Missstände im Bärstämmweg -vom Knotenpunkt Heideweg/Parumer Straße bis zur Zufahrt der Güstrower Bauschulen- waren Anlass, die Planung auszuschreiben und zu beauftragen. So befinden sich die Verkehrsanlagen in einem mangelhaften Zustand. Das betrifft sowohl die Fahrbahn, den Gehweg und die Flächen, welche durch den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen werden. Am Vorhaben beteiligt sind die Stadtwerke Güstrow GmbH mit der Erneuerung von Versorgungsleitungen für Gas, Trinkwasser und Strom.

Mit der Veröffentlichung der Entwurfsplanung auf der Homepage der Barlachstadt möchte die Stadtverwaltung alle interessierten Güstrower und unmittelbar Betroffenen über die Neugestaltung des Abschnitts des Bärstämmweges informieren.

Der Bärstämmweg befindet sich innerhalb der Tempo-30-Zone Weststadt. Der Ausbauabschnitt ist ca. 542 m lang. Die künftige Fahrbahnbreite soll 5,50 m betragen. Der letzte Streckenabschnitt westlich der Wohnbebauung bis zum Bauende im Bereich der Güstrower Baumschulen verfügt über eine reduzierte Fahrbahnbreite von 3,84 m. Die Straße wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Knotenpunktbereiche werden zur optischen Absetzung von der Asphaltfahrbahn mit einem rot/schwarz nuancierten Betonrechteckpflaster befestigt. Damit wird auch die Rechts-vor-Links-Regelung an den Knotenpunkten herausgestellt. Die Übergänge zwischen Asphalt und Betonpflaster werden mit Tiefborden ausgeführt. Die gewählten Oberflächenbefestigungen sollen zugleich die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr attraktiver machen. Für die Fußgänger werden die Verkehrsanlagen barrierefrei gestaltet und u. a. mit taktilen Leiteinrichtungen im Bereich der ungesicherten Fahrbahnquerungen versehen.

In den Nebenanlagen wird auf der Südseite ein Gehweg vom Heideweg bis zum Großen Kraul mit einer Breite von 2,00 m straßenbegleitend zur Fahrbahn berücksichtigt. Dieser ist durch einen Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt. Die Oberfläche wird mit grauem Betonrechteckpflaster im Läuferverband quer zur Fahrbahn gestaltet. In den Grundstückszufahrten und an den Querungsstellen für Fußgänger kommen Rundborde zum Einsatz, welche auf 3 cm abgesenkt werden. Die Gehwegpflasterung erfolgt im Bereich der Grundstückszufahrten längs zur Fahrbahn, womit die Erkennbarkeit untersetzt wird. An der Einmündung Großer Kraul wechselt der straßenbegleitende Gehweg von der Süd- auf die Nordseite und bindet im weiteren Verlauf an den weitergehenden Bestand des Wohnquartiers an.

Die vorhandenen Grünflächen auf der Nordseite bleiben soweit wie möglich einschließlich Baumbestand erhalten und werden mittels eines Hochbordes von der Fahrbahn abgegrenzt.
Der im Heideweg vorhandene Stellplatz für Restwertcontainer wird mit grauem Betonstein-Rechteckpflaster erneuert. Auf der Nordseite wird es auch künftig keinen durchgehenden Gehweg geben. Fußläufig erschlossen werden aber auch der Standort für die Restwertcontainer, die Kita „Bärenhaus“ und die straßenbegleitenden Stellflächen.

Straßenbegleitende Stellflächen sind zwischen den Kreuzungsbereichen mit dem Sandberg und dem Klöterpott auf der Nordseite geplant. Je nach Flächenverfügbarkeit können so Senkrecht- und Längsstellflächen berücksichtigt werden, um der Stellplatznachfrage im betreffenden Bereich gerecht zu werden. Die Parkplätze werden mit grauem Betonstein-Rechteckpflaster befestigt.

Der Ausbauabschnitt Bärstämmweg erhält eine neue Straßenbeleuchtung mit insektenfreundlicher LED-Technik, welche teilweise wechselseitig aufgestellt wird. Als weitere Ausstattungsgegenstände sind eine Sitzbank am Ende der Wohnbebauung (entsprechend Bestand) sowie 9 Fahrradbügel, 3 Abfallbehälter und ein Tütenspender für die Hundekotentsorgung vorgesehen.

Download Gestaltungsplan – Ausschnitt 1
Download Gestaltungsplan – Ausschnitt 2
Download Regelquerschnitt 1
Download Regelquerschnitt 2

Mit der Veröffentlichung im Internet haben alle Interessierten die Möglichkeit sich zu informieren, um ggfs. Fragen zu stellen bzw. Anregungen zur Maßnahme zu geben. Die unmittelbaren Anlieger wurden direkt angeschrieben und haben so Informationen über die beabsichtigte Baumaßnahme erhalten.